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Berlin, 04.06.2024

Weil's hilft-Bündnis bringt 200.000 Patient:innenstimmen in den Deutschen Bundestag 

 Am 3. Juni 2024 ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hoch her: Die Petition zur Erhaltung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stand auf der Tagesordnung. Unser Anliegen vertraten der Petent und Initiator des Bürgerbündnisses "weil’s hilft!", Dr. Stefan Schmidt-Troschke, und Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie. Die beiden brachten nicht nur die Stimmen von rund 200.000 Patienten mit, sondern auch überzeugende Argumente und Hintergrundinfos. 

Homöopathie und Anthroposophische Medizin: Gewollt, günstig und wirksam 

Dr. Schmidt-Troschke und Prof. Steinmann betonten, dass eine Streichung dieser Therapien die freie Wahl der Patienten sowie den Zugang zu kostengünstigen und effektiven Behandlungsmethoden einschränken würde. Laut Schmidt-Troschke würde das weder zu nennenswerten Einsparungen führen noch die Versorgung verbessern. Im Gegenteil: Viele chronisch kranke Patienten würden ihre hilfreichen Therapieoptionen verlieren, was zu höheren Kosten durch andere, teurere Verfahren führen könnte. Da Patienten schon jetzt ihre Krankenkasse wechseln können, wenn sie keine Leistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin wollen, sei eine Gesetzesänderung unnötig. Stattdessen fühle sich die Bevölkerung durch solche Bestrebungen bevormundet und missverstanden. 

Prof. Steinmann widerlegte mit mehreren Studien das gängige Vorurteil mangelnder Evidenz und forderte mehr Dialog unter Ärzten, um aktuelle Forschungsergebnisse besser zu verbreiten. "Die Erfolge homöopathischer Behandlungen, zum Beispiel bei Nutztieren, sprechen klar gegen einen reinen Placebo-Effekt." Auch das oft gehörte Argument, homöopathische Behandlungen würden wirksame medizinische Behandlungen verhindern, sei nicht haltbar. In der Onkologie würden Homöopathie und Anthroposophische Medizin stets ergänzend zu konventionellen Behandlungen eingesetzt, niemals als Ersatz. 

Staatssekretär Franke aus dem Gesundheitsministerium: Homöopathie wirkt. 

In der aktuellen Version des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ist die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin nicht vorgesehen. Doch Minister Lauterbach hat öffentlich angekündigt, an seinem Plan festzuhalten und die Gesetzesänderung im parlamentarischen Prozess durchsetzen zu wollen. Bei der Anhörung ließ er sich jedoch durch seinen Staatssekretär, Prof. Dr. Edgar Franke, vertreten. Franke hielt sich zu den Hintergründen des Lauterbach-Vorstoßes bedeckt, ließ aber durchblicken, dass er persönlich eine andere Meinung vertritt: "Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg", so seine Erfahrung aus der Behandlung seiner eigenen Kinder. Auf die kritische Frage von Annika Klose, SPD, ob das Ministerium genügend Aufklärungsarbeit über die Herstellung von Homöopathika mittels “Verdünnung” leiste, antwortetet Prof. Franke, dass es generell an Aufklärung über die vielen guten Erfahrungen mit Homöopathie (besonders in der Pädiatrie) fehle. Mit so viel Zuspruch von Seiten eines hochrangigen Vertreters des Gesundheitsministeriums hatten selbst wir nicht gerechnet! 

Auch die Abgeordneten der verschiedenen Bundestagsfraktionen zeigten sich tendenziell offen und interessiert an den Argumenten der Petenten. Einzelne kritische Fragen wurden vom Staatssekretär eher ausweichend beantwortet und von Petenten-Seite kompetent widerlegt. 

Auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Medizin 

"Die Anhörung im Petitionsausschuss hat gezeigt, dass ein konstruktiver Austausch in diesem umstrittenen Themenfeld möglich ist", sagte ein zufriedener Schmidt-Troschke unmittelbar nach der Anhörung. "Hier sollten wir zukünftig anknüpfen und in einen echten Dialog zwischen Patienten, Wissenschaft und Politik treten." Prof. Steinmann ergänzte: "Wenn eine Anhörung wie diese bei einigen Kritikern zu einem Umdenken und offenen Austausch zur Integrativen Medizin führt, ist das eine gute Nachricht für eine patientenzentrierte, menschliche und zukunftsorientierte Medizin." 

Die Homöopathie und Anthroposophische Medizin wurden durch die beiden Experten im Petitionsausschuss sehr gut vertreten. Nicht nur durch das Fernbleiben von Minister Lauterbach, auch durch das teilweise unvorbereitete und defensive Auftreten des BMG und die Pro-Homöopathie-Äußerungen des Staatssekretärs kamen die Homöopathie-Kritiker insgesamt nicht gut weg. Die Anhörung könnte ein Startschuss für ein sachlicheres und Vielfalt in der Medizin wertschätzendes Debattenklima gewesen sein. 

Wer die Anhörung verpasst hat und sie nachschauen möchte, kann das auf folgender Seite tun: Video der Anhörung in der Mediathek des Bundestages